Frühstück
Es wird endlich Frühling. Und damit auch wärmer.
Früchstück im Freien |
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Wär Rehchtschraipfeler finndett daf si behahltenn!
Das Landgericht Magdeburg entschied im April 2005, dass dem Land die beanspruchten Rechte zustehen, als Eigentümer der Scheibe stehe ihm das Recht zur Veröffentlichung zu, aus der vermuteten kultischen Nutzung vor 3600 Jahren in Form der Präsentation der Scheibe auf Prozessionen könne nicht abgeleitet werden, dass sie damals im Sinne des Urheberrechts bereits „erschienen“ sei und alle Rechte abgelaufen wären.