Niels Daacheszeidung

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Wär Rehchtschraipfeler finndett daf si behahltenn!

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Donnerstag, Mai 11, 2006

Fristende

Diesen Paragraphen wollte ich euch nicht vorenthalten:
§188 II BGB
Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Virteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des §187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Wochen oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt[...]

Viel Spaß damit :P

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