Bürokratie Teil II
Hab ganz vergessen, dass zu schreiben.....
Ich bin am vergangenen Mittwoch mal wieder auf der Stadt gewesen......ihr erinnert euch, die Sache mit der Geburtsurkunde. Diesmal hatte ich meine dabei und hab, nachdem die Formalien erledigt waren, dann doch mal nachgefragt, warum das denn nötig ist, die Geburtsurkunde mitbringen zu müssen. Daraufhin meinte die nette Beamtin (das sind doch Beamten?!), das stünde im Gesetz und es gäbe halt manche Behörden/Städte, die näher und manche, die weniger nah am Gesetz arbeiten würden. In welchem Gesetz das stünde hab ich dann gefragt, worauf sie mir die entsprechende Stelle aus dem Ausführungsgesetz zum Personalausweis und Paßgesetz rausgesucht hat, der WAAAAAHHHHNNNNSSIIINNN! Für sowas habendie auch nur in Amberg Zeit :D, aber ich bin natürlich total überzeugt!
Auszug aus: Art. 5 AGPersPaßG
Ich bin am vergangenen Mittwoch mal wieder auf der Stadt gewesen......ihr erinnert euch, die Sache mit der Geburtsurkunde. Diesmal hatte ich meine dabei und hab, nachdem die Formalien erledigt waren, dann doch mal nachgefragt, warum das denn nötig ist, die Geburtsurkunde mitbringen zu müssen. Daraufhin meinte die nette Beamtin (das sind doch Beamten?!), das stünde im Gesetz und es gäbe halt manche Behörden/Städte, die näher und manche, die weniger nah am Gesetz arbeiten würden. In welchem Gesetz das stünde hab ich dann gefragt, worauf sie mir die entsprechende Stelle aus dem Ausführungsgesetz zum Personalausweis und Paßgesetz rausgesucht hat, der WAAAAAHHHHNNNNSSIIINNN! Für sowas habendie auch nur in Amberg Zeit :D, aber ich bin natürlich total überzeugt!
Sind die Daten nicht im Melderegister [...] oder sind die Melderegisterdaten noch nicht überprüft, dann liegt die Nachweislast beim Antragsteller. Familienname, Geburtsname [...] werden durch Personenstandsurkunde [...] nachgewiesen
Auszug aus: Art. 5 AGPersPaßG
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